Allgemeine Informationen
In meiner Praxis lege ich besonderen Wert auf individuelle Betreuung und maßgeschneiderte Behandlungen, um Körper, Geist und Seele in Einklang zu bringen.
Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen, die zu einem entspannten Ablauf der Behandlung beitragen können.
Verrechnung mit der SV
In Österreich besteht die Möglichkeit, Heilmassagen über die Sozialversicherung abzurechnen, um die Kosten für die Behandlungen zu reduzieren.
1. Ärztliche Verordnung/Überweisung
Zunächst benötigen Sie eine ärztliche Verordnung/Überweisung für die Inanspruchnahme von Heilmassagen.
Ihr behandelnde(r) Arzt/Ärztin stellt Ihnen eine Diagnose aus und empfiehlt Ihnen die Heilmassage als therapeutische Maßnahme.
2. Terminvereinbarung
Nach Erhalt der Verordnung/Überweisung können Sie gerne einen Termin mit mir vereinbaren.
3. Rechnungslegung/Abrechnung bzw. Einreichung der Verordnung/Überweisung
Nach Konsumation aller verordneten Heilmassagen erhalten Sie von mir eine Honorarnote, die Sie dann gemeinsam mit der ärztlichen Verordnung/Überweisung bei Ihrer zuständigen Sozialversicherung (Krankenkasse) einreichen.
Auf Wunsch erledige ich dies auch gerne für Sie.
Die Sozialversicherung (Krankenkasse) erstattet Ihnen dann einen bestimmten Anteil der gesamten Behandlungskosten.
Dieser variiert und ist abhängig von der Sozialversicherung (Krankenkasse), in der Sie versichert sind.
Ich informiere Sie gerne über den zu erwartenden Anteil der Kosten.
Die aktuellen Tarife der Sozialversicherungen können sie hier als pdf-Dokument herunterladen: Tarife-Heilmassage
Bezahlmöglichkeiten
Daher biete ich Ihnen die Möglichkeit, Ihre Behandlungen nach jedem Besuch entweder bar oder mit Karte zu bezahlen.
Ich akzeptiere gängige Kredit- und Debitkarten um sicherzustellen, dass Ihre Zahlung so unkompliziert wie möglich erfolgt.
Termine nach Vereinbarung
Sie können mich gerne telefonisch (0680 321 1963) oder
per E-Mail (office@evas-praxis.at) kontaktieren.
Stornierung
Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, ersuche ich um rechtzeitige Information bzw. Bekanntgabe – nach Möglichkeit 24 Stunden vor Ihrem Termin.
Andernfalls sehe ich mich leider gezwungen, Ihnen diesen Termin zu verrechnen.
Ausnahmen sind natürlich akute Erkrankungen oder Verletzungen bzw. Pflegebedürftigkeit eines minderjährigen Kindes.
Bitte bedenken Sie, dass eine Behandlung bei Krankheit oder Unwohlsein (wenn Sie sich nicht ganz fit fühlen) kontraindiziert ist: weil eine Behandlung Ihr Immunsystem zusätzlich schwächen würde.
Ich nehme mir sehr gerne Zeit für Sie und Ihre Anliegen!
Sollten Sie verspätet zum vereinbarten Termin erscheinen, verkürzt sich leider die Behandlungszeit dementsprechend: weil ich nachfolgende Termine pünktlich wahrnehmen möchte.
Für weitere Informationen stehe ich Ihnen sehr gerne telefonisch, per E-Mail bzw. persönlich zur Verfügung.
Ich freue mich auf Ihren Besuch in meiner Praxis.